Ankauf von Palisandermöbeln
Der Ankauf von Möbeln aus Palisander ist nur möglich, wenn eine CITES-Vermarktungsbescheinigung oder ein Herkunftsnachweis vorliegt.
Nach den Artenschutzabkommen der EU und den in Anhang A gelisteten Arten bzw. den in der Anlage I der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten gilt grundsätzlich ein Vermarktungsverbot. Es ist daher verboten, diese Exemplare zu kaufen, zu verkaufen, zu vermieten oder zur Schau zu stellen.
Für Arten, die im Anhang B des Artenschutzabkommens der EU gelistet sind bzw. in Anlage II der Bundesartenschutzverordnung genannt werden, ist der kommerzielle Handel nur mit einem Herkunftsnachweiserlaubt.
Eine CITES-Vermarktungsbescheinigung erhalten Sie bei der jeweiligen ansässigen Bundesbehörde. Für die Beantragung der Bescheinigung sollten Sie im Idealfall eine alte Rechnung oder ein Gutachten über die Holzart vorlegen. Hilfreich sind auch alte Familienfotos, auf denen das Exemplar abgebildet ist.
Cites Vermarktungsbescheinigung
CITES-Anhang A
Herkunftsnachweis
Cites-Anhang B
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ANKAUF FORMULAR
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